Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand hat
die Verantwortung über die Leitung der Gemeinde
Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten Mitgliedern zusammen, die ehrenamtlich tätig sind, sowie aus den Geistlichen. Er ist auch für die Finanzen der Kirche verantwortlich und ist der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter mit Ausnahme der Priester.
Er spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Einstellung von Priestern.
Um in den Kirchengemeinderat gewählt zu werden, müssen Sie Mitglied der Landeskirche sein und der Gemeinde angehören.
Der Kirchengemeinderat tagt etwa einmal im Monat. Neben den Ratssitzungen arbeiten die Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen und Aktivitäten der Kirche mit.